Dagmar Schmidt:                                                 Offenes WLAN für alle

Offenes WLAN in Innenstädten oder Wartebereichen ist Teil einer modernen digitalen Infrastruktur und in vielen Ländern dieser Welt ist eine Netzversorgung an öffentlichen Orten bereits Alltag. In Deutschland herrscht hier eindeutig Nachholbedarf. Ein Grund dafür war die bisher unklare Rechtslage zur Haftung bei Rechtsverletzungen. 

„Mit der am 02.06.2016 im Bundestag beschlossenen Gesetzesänderung haben wir eine sichere Rechtsgrundlage für alle geschaffen, die ihr WLAN für die Öffentlichkeit bereitstellen wollen. Privatpersonen, Firmen oder öffentliche Institutionen wie Landkreise und Kommunen, Bibliotheken oder Schulen können nun nicht mehr für Rechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden.“ erklärt SPD-Bundestagsabgeordnete Dagmar Schmidt zur beschlossenen Änderung des Telemediengesetzes.

 

Durch die Änderung des Telemediengesetzes (TMG) werden Anbieterinnen und Anbieter offener Netzwerke rechtlich Access-Providern (also z.B. Telekom, O2, u.a.) gleichgestellt, so dass sie zu „Überbringern“ von Inhalten werden und nicht mehr grundsätzlich für Rechtsverletzungen Dritter in Haftung genommen werden können. Und das ohne Wenn und Aber. Mit diesem Gesetz tragen wir der immer weiter fortschreitenden Digitalisierung Rechnung und kommen einer flächendeckenden, freien und schnellen WLAN-Abdeckung in Deutschland immer näher.

 

Damit ist der Startschuss gefallen, die WLAN-Abdeckung in Deutschland deutlich zu vergrößern. Ob in Bahnhöfen, Flughäfen, Cafés oder Hotels - die Nachfrage und Notwendigkeit nach einer freien Internetverbindung ist in den letzten Jahren zurecht immer mehr gestiegen.  „Das Gesetz alleine liefert allerdings noch keine offenen Netze in der Öffentlichkeit. Dafür bedarf es nun aber auch der Menschen und Einrichtungen, die ihr Netzwerk der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Ich möchte mit einem guten Beispiel voran gehen und werde prüfen, ob ich das WLAN in meinem Wahlkreisbüro für die Öffentlichkeit zur Verfügung stellen kann. Ich bitte Sie in ihrem Verein, ihrem Unternehmen, ihrer Einrichtung eine Öffnung ihres Netzes ebenfalls zu prüfen!“

 

 

Besonders Kommunen und Landkreise können nun ihren Bürgerinnen und Bürgern sehr viel leichter ein öffentliches Netzwerk zur Verfügung stellen – z.B. für Bibliotheken und Schulen, aber auch für Flüchtlingscamps eröffnen sich damit neue Chancen. Aber auch private Anbieterinnen und Anbieter wie Cafés oder Einkaufscentren können ihren Kundinnen und Kunden nun einen extra Service anbieten.

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